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Erleichterungen für Handwerker beim Parken

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Parkscheine für Handwerker in Leipzig

 

Mit diesen Parkscheinen dürfen Handwerker in Leipzig an bis zu 4 Orten pro Tag kostenlos für 2h parken oder im Ausnahmefall (Einzelfall) an einem Ort bis zu 8h.

 

Wie geht das?

Jede Handwerksfirma kann bei uns Parkscheine kaufen für 5 EUR pro Schein und kann diesen dann nach belieben in den nächsten 3 Jahren einsetzen. Einfach Straße und Hausnummer, wo man parkt, vermerken, Parkuhr einstellen und daneben legen - fertig.

Man kann überall parken, wo eingeschränktes Halteverbot oder Parkverbot ist und auf den ausgewiesenen Parkbereichen der Stadt, wo man sonst einen Parkzettel lösen müsste.

 

Die Parkscheine gibt es in einem Block a 50 Stück für 250 EUR bei uns zu kaufen.

 

Was sind Handwerkererlaubnishefte?

Es handelt sich um Ausnahmegenehmigungen nach § 46 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung, wonach Handwerksbetriebe im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit mit dem eingesetzten Fahrzeug im eingeschränkten Halteverbot, und in Parkverbotsbereichen parken dürfen. Weitere Einsatzmöglichkeiten bestehen an Parkscheinautomaten bzw. Parkuhren ohne Gebühren mit Parkscheibe (beispielsweise bei einer Zeitdauer von 30 Minuten).

 

 Ein Handwerkererlaubnisheft besteht aus insgesamt 50 Blatt Ausnahmegenehmigungen. Mit einer Ausnahmegenehmigung kann an einem Tag insgesamt max an  vier Einsatzorten im eingeschränkten Halteverbot und damit bis zu einer Gesamtdauer von max 8 Stunden geparkt werden (4x 120 min).


Die Gebühr für ein solches Handwerkererlaubnisheft wurde von der Stadt Leipzig in Höhe von 250,00 EUR festgesetzt.

Der Erwerber kann dieses Heft bis zu 3 Jahre nach dem Kauf einsetzen. Die Handwerkererlaubnishefte sind in der Geschäftsstelle der Kreishandwerkerschaft Leipzig verfügbar. Das Nutzen der mit dem Handwerkererlaubnisheft gegebenen Möglichkeit ist allemal kostengünstiger als das Knöllchen der Politessen.

 

Fragen zum Thema beantwortet Ihnen gern das Team der Leipziger Kreishandwerkerschaft; Tel.: (0341) 904860.

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Ausnahmefall (Einzelfall)

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normale Nutzung