Handwerkskammer zu Leipzig

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Was ist die Handwerkskammer?

Die Handwerkskammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die eine Vielzahl von Aufgaben für ihre Mitglieder erbringt. Diese Aufgaben sind gesetzlich in der Handwerksordnung festgelegt.

 

Selbstverwaltung, Interessenvertreter und Dienstleister

Die Handwerkskammer zu Leipzig vertritt die wirtschaftspolitischen Gesamtinteressen ihrer zirka 12.000 Mitgliedsunternehmen mit 90.000 Beschäftigten und 3.500 Lehrlingen. Sie ist Anlaufstelle für alle unternehmerischen Anliegen des Handwerks, von Unternehmensgründung über Unternehmensentwicklung bis zur Unternehmenssicherung und -nachfolge. Zusammen mit Innungen und Kreishandwerkerschaften erbringt sie, als Selbstverwaltungseinrichtung der Wirtschaft, zudem freiwillige Dienstleistungen und erfüllt öffentliche Pflichtaufgaben. Hierzu zählen zum Beispiel die Regelung der Berufsausbildung oder die Führung der Handwerksrolle.

 

Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestimmen gemeinsam

Eine Besonderheit im Gegensatz zu anderen Kammern ist die Arbeitnehmerbeteiligung in allen Handwerkskammergremien. Somit werden auch die Interessen der angestellten Meister, Gesellen und Lehrlinge in den Betrieben berücksichtigt. Dies bedeutet dass nicht nur die Betriebsinhaber Mitglied der Handwerkskammer sind, sondern auch alle Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung.

Die Mitglieder der Handwerkskammer entsenden ihre Vertreter in die Vollversammlung, die aus 36 ehrenamtlich tätigen Personen besteht. 24 Vollversammlungsmitglieder vertreten die Selbstständigen und zwölf die Arbeitnehmer. Die Vollversammlung wählt aus ihrer Mitte wiederum den Vorstand, der aus dem Präsidenten, zwei Vizepräsidenten und sechs weiteren Mitgliedern besteht.

 

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